2025.3.17 Frau gibt sich als Ärztin aus – Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an
Prozess in Osnabrück
Frau gibt sich als Ärztin aus – Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an
Abitur mit 16, Medizinstudium in fünf Jahren: Das behauptete eine junge Frau von sich und arbeitete so mit gefälschten Unterlagen an mehreren Kliniken. Nun muss sie in die Psychiatrie.
Das Landgericht Osnabrück hat im Fall einer falschen Ärztin angeordnet, die 23-Jährige in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Die Angeklagte weise eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur auf, sagte die Vorsitzende Richterin Nadine Laatz-Petersohn bei der Urteilsverkündung. »Ihnen muss geholfen werden, und die Allgemeinheit muss geschützt werden«, erklärte sie an die Frau gerichtet. Bis zum Schluss der Beweisaufnahme habe die Angeklagte ein Lügenkonstrukt aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich mithilfe einer gefälschten Approbationsurkunde im Jahr 2022 bei zwei Kliniken in Debstedt (Landkreis Cuxhaven) und im emsländischen Meppen erfolgreich beworben hatte. In Debstedt arbeitete sie kurz als Anästhesistin, allerdings ohne Patienten zu behandeln. Nach ihrer Entlassung dort bewarb sie sich in Meppen und arbeitete in der Notaufnahme. Dort behandelte sie auch Patienten, indem sie Betäubungsspritzen setzte und Wunden vernähte. Nach dem Bekanntwerden der Fälschungsvorwürfe wurde ihr fristlos gekündigt.
Potenzielle Gefahr für Patienten
Die Kammer bezog sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach es für die Angeklagte keinen »Plan B« zum Beruf der Ärztin gegeben habe. Mit diesem Berufswunsch habe sie aus dem Schatten ihres Bruders, vielleicht auch ihrer Familie treten wollen, sagte die Richterin.
Die notwendigen Zeugnisse habe sie gefälscht. Es sei damit zu rechnen, dass sie immer wieder versuchen würde, als Medizinerin zu arbeiten. Die Gefahr, dass dabei am Ende auch Patienten sterben könnten, sei zu groß, als dass es die Kammer bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht belassen könnte. Angeklagt war sie unter anderem wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Dieser Taten habe sie sich auch schuldig gemacht, sagte die Richterin.
Selbst das Strafverfahren habe sie nicht davon abgehalten, weiterhin ein Konstrukt von Lügen aufrechtzuerhalten. Inzwischen habe die Angeklagte ein Medizinstudium aufgenommen und arbeitet nach Angaben der Richterin in einem Aushilfsjob im OP. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die von der Frau vorgelegten Zeugnisse der Hochschulreife gefälscht seien, sagte Laatz-Petersohn. Das belege, dass die Angeklagte nicht ausreichend in der Lage sei, sich selbst zu steuern. Es müsse verhindert werden, dass die junge Frau erneut als Ärztin arbeite. Dazu habe das Gericht zum »schärfsten Schwert« greifen müssen – die Einweisung auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.
Hochschulreife gefälscht
Die junge Frau war mit ihrer Familie 2006 in die USA ausgewandert. 2019 kam die Familie wieder nach Deutschland zurück. In den USA erwarb sie einen Schulabschluss, der der deutschen Mittleren Reife entsprach. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie die Zeugnisse, die ihr die Hochschulreife attestierten, gefälscht. Gegenüber den Krankenhäusern behauptete sie, so berichtet es unter anderem der NDR , dass sie bereits mit 16 Jahren das Abitur gemacht und danach ihr Studium in fünf Jahren durchgezogen habe. Erst ein Rettungssanitäter sei misstrauisch geworden, als sie ihm diese Geschichte erzählt habe.
Die Angeklagte hatte zu Beginn der Hauptverhandlung die Vorwürfe eingeräumt. Sie hatte ihren damaligen Freund beschuldigt, sie dazu gezwungen zu haben, als Ärztin zu arbeiten. Er soll ihren Angaben zufolge auch die gefälschte Approbationsurkunde besorgt haben. Der als Zeuge geladene Ex-Freund widersprach dieser Darstellung.
2025.3.17 Polizei erschießt mutmaßlichen Messerangreifer
Er soll erst Gegenstände aus seiner Wohnung geworfen und dann Polizeibeamte attackiert haben: In Herne haben Polizisten auf einen Mann geschossen. Der 51-Jährige ist den Angaben zufolge noch am Einsatzort gestorben.
Die Polizei hat in Herne einen mutmaßlichen Messerangreifer erschossen. Der 51-Jährige soll am Morgen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses mit einem Messer auf die Beamten losgegangen sein, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die Beamten sollen daraufhin auf den Mann geschossen haben. Trotz Reanimationsversuchen sei der Mann noch am Einsatzort gestorben, hieß es weiter.
Zuvor soll der Mann in seiner Wohnung randaliert haben. Die Polizei war den Angaben zufolge am Morgen zu der Adresse in einer Siedlung mit mehreren Mehrfamilienhäusern ausgerückt. Der Arbeitgeber des Mannes hatte die Einsatzkräfte verständigt, weil er sich sorgte, nachdem der 51-Jährige nicht zur Arbeit erschienen war.
Vor Ort trafen die Polizisten dann den Angaben zufolge auf einen randalierenden Mann: Er habe Gegenstände aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Obergeschoss geworfen, darunter auch Gläser. Ein Streifenwagen sei beschädigt worden, so der Polizeisprecher. Fotos zeigen eine zersplitterte Frontscheibe.
Mehrere Polizisten seien dann zur Wohnungstür des Mannes gegangen und hätten geklopft. Er habe geöffnet und die Beamten mit einem Messer angegriffen, woraufhin diese die Schusswaffe einsetzten. Weitere Menschen seien nicht verletzt worden.
Zur Anzahl der eingesetzten Beamten machte die Polizei keine Angaben. Wer wie oft geschossen und getroffen habe, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Diese übernimmt nun aus Neutralitätsgründen die benachbarte Polizei aus Essen.
Erst am Freitag war in Dortmund ein Mann tödlich von einem Polizeischuss getroffen worden. Er soll nach bisherigem Stand der Ermittlungen mit einem Messer auf die Beamten zugelaufen sein.
2025.3.17 Islamistische Anschläge geplant?
Terrorprozess gegen 16-Jährigen beginnt in NRW
In Nordrhein-Westfalen erfährt die Polizei zufällig von den Anschlagsplänen eines Jugendlichen. Der heute 16-Jährige steht nun in Wuppertal vor Gericht. Auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf sitzen derzeit mehrere Minderjährige wegen Terrorverdachts auf der Anklagebank.
Ein 16-jähriger Jugendlicher muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal verantworten, weil er Anschläge gegen jüdische Einrichtungen geplant haben soll. Der Prozess wegen Verabredung zum Mord begann an diesem Montag mit der Verlesung der Anklage, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Die Verhandlung findet als Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, sich von Ende August bis Anfang September 2024 gegenüber einem Chatpartner in einer Messenger-Kommunikation bereit erklärt zu haben, einen islamistisch motivierten Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu begehen. Der Teenager, der zur Tatzeit 15 Jahre alt war, sitzt seit September in Untersuchungshaft. Erste Hinweise auf den Jugendlichen, die zu einem Präventivgewahrsam geführt hatten, waren nach dem Anschlag im benachbarten Solingen von August 2024 eingegangen, wo bei einer Messerattacke drei Menschen starben.
Die spätere Auswertung seines Handys ergab einen dringenden Tatverdacht, woraufhin Haftbefehl erlassen wurde. Die Behörden sehen aber keinen Zusammenhang zum Terroranschlag in Solingen. Für den angeklagten Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstage für den Fall angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Teenager bis zu zehn Jahren Jugendstrafe.
Auch in Düsseldorf stehen derzeit drei Jugendliche – zwei Mädchen und ein Junge – vor Gericht, weil sie islamistisch motivierte Terroranschläge geplant haben sollen. Laut Anklage hatten sie sich gemeinsam mit einem Jugendlichen aus Baden-Württemberg über Messengerdienste über verschiedenste Terrorpläne ausgetauscht. Im Juni 2024 hatte das Kölner Landgericht einen 15-Jährigen wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
2025.3.17 Frau in Straßenbahn angezündet – Polizei nimmt Verdächtigen fest
In Gera wird eine Frau in einer Straßenbahn mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Sie erleidet lebensgefährliche Verletzungen, der Täter entkommt. Nun hat die Polizei den Mann festgenommen.
Nach dem Brandanschlag auf eine Frau in einer Straßenbahn in Gera ist der mutmaßliche Täter festgenommen worden. Der Mann habe sich am Vormittag bei der Polizeiinspektion Gera gestellt und bei der Festnahme keinen Widerstand geleistet, sagte eine Polizeisprecherin. Bei ihm handele es sich um den 46 Jahre alten Ehemann der verletzten Frau. Zuvor war die Wohnung des Mannes durchsucht worden. Daran war auch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft werde nun entscheiden, wie mit dem Mann weiter verfahren wird, sagte eine Polizeisprecherin. Denkbar ist die Anordnung von Untersuchungshaft. Ob sich der Mann gegenüber der Polizei schon zur Tat geäußert hat, dazu machte die Sprecherin keine Angaben. Das Opfer sei weiter im Krankenhaus, es war mit lebensgefährlichen Verletzungen mit einem Hubschrauber in die Klinik geflogen worden.
Gegen Tengizi K. aus Georgien wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Er soll am Sonntagvormittag in einer Straßenbahn seine Ehefrau mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Andere Fahrgäste drückten daraufhin den Notfallknopf, worauf die Bahn stoppte und sich die Türen öffneten. Der Straßenbahnfahrer löschte das Opfer mit einem Feuerlöscher, der Täter hatte die Gelegenheit derweil zur Flucht genutzt.
K. soll nach Informationen der „Bild“-Zeitung als Hausmeister gearbeitet haben. Demnach war die Polizei bereits vor einem Monat wegen häuslicher Gewalt zu der Wohnung des Paares gerufen worden. Der Ehemann flüchtete allerdings damals über den Balkon, später fand die Polizei ein Messer im Garten.
Den Fahrgästen und dem Straßenbahnfahrer wurde den Angaben zufolge eine Betreuung angeboten. Die Straßenbahn blieb für die Spurensicherung am Tatort zunächst stehen. Die Kriminalpolizei war vor Ort. Auf Bildern waren Ruß und schwarze Stellen in der Bahn zu sehen.
2025.3.16 Mann zündet Frau in Straßenbahn an und flüchtet
In Gera hat ein Unbekannter einen Brandanschlag auf eine Frau verübt. Die Frau wird lebensbedrohlich verletzt, der Täter entkommt. Was über die Tat bekannt ist. Und was noch nicht.
Im ostthüringischen Gera hat ein Unbekannter eine 46-jährige Frau mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Der Anschlag ereignete sich laut einer Polizeisprecherin gegen 10 Uhr morgens in einer Straßenbahn der Linie 3 nahe der Haltestelle »Grüner Weg«.
Die Polizei war nach der Tat am Sonntagvormittag mit einem Großaufgebot im Einsatz. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar.
Die Polizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts, wie die Sprecherin sagte. Der Täter sei »noch nicht eindeutig namentlich identifiziert«. Man wisse also nicht, ob sich Täter und Opfer kannten.
In der Bahn sollen sich rund zehn weitere Fahrgäste befunden haben, berichtet die »Bild«-Zeitung. Sie seien nicht verletzt worden. Manche erhielten psychologische Betreuung.
Fahrgäste drückten den Notfallknopf
Die Polizei war alarmiert worden, als Fahrgäste in der Tram den Notfallknopf drückten und die Straßenbahn stoppte. »Da sich in diesem Zusammenhang die Türen der Straßenbahn öffneten, nutzte der Täter die Gelegenheit und flüchtete«, sagte die Polizeisprecherin. Er sei offenbar zunächst in Richtung Gera-Langenberg unterwegs gewesen. Mehrere Streifenwagen verfolgten ihn.
Der Straßenbahnfahrer habe sofort reagiert und begonnen, die Flammen mit einem Feuerlöscher zu löschen. Die Frau habe dennoch lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Sie sei zunächst medizinisch versorgt und anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein Spezialkrankenhaus geflogen worden, hieß es.
Die Tram blieb für die Spurensicherung am Tatort zunächst stehen. Die Kriminalpolizei sei vor Ort, sagte die Sprecherin.
Mit welcher Flüssigkeit der Mann die Frau in der Straßenbahn übergoss, ist nach Polizeiangaben noch Gegenstand von Ermittlungen. Es war zunächst von Benzin die Rede gewesen. Doch ob das tatsächlich stimmt, muss laut Polizei noch untersucht werden.
2025.3.6 Amokfahrt von Mannheim
Täter hat wohl rechtsextreme Vergangenheit
Nach der Todesfahrt von Mannheim gehen die Ermittler von einer psychischen Erkrankung des mutmaßlichen Täters aus. Es gibt aber auch Hinweise auf eine extrem rechte Vergangenheit.
Seine Amokfahrt durch die Mannheimer Fußgängerzone am Rosenmontag kostete zwei Menschen das Leben. 14 weitere wurden verletzt, darunter ein zweijähriges Kind. Der mutmaßliche Täter: Alexander S. aus Ludwigshafen, 40 Jahre alt. Was trieb ihn zu dieser Tat?
Die Ermittler sehen weiterhin keine Anhaltspunkte für ein extremistisches oder politisches Motiv und verweisen auf eine psychische Erkrankung des Mannes. Er soll seit Jahren in psychiatrischer Behandlung gewesen sein, im vergangenen Jahr sogar stationär.
Hinweise auf frühere rechtsextreme Kontakte
Doch Recherchen legen nahe: Es gibt in der Vergangenheit von Alexander S. auch Hinweise auf Kontakte ins rechtsextreme Milieu. 2018 war er wegen “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft Mannheim. Er hatte bei Facebook ein Bild, das Adolf Hitler zeigt, kommentiert mit “Sieg Heil from Germany”.
Die antifaschistische Plattform “Exif” veröffentlichte Fotos, die S. im Jahr 2018 als Teilnehmer einer rechtsradikalen Demonstration in Berlin zeigen sollen. Im selben Jahr soll er den “Exif”-Recherchen zufolge Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Gruppe aus dem Spektrum der Reichsbürger gewesen sein.
2025.3.5 Mannheim: Keine Hinweise auf politisches Motiv
Nach der Todesfahrt von Mannheim verdichten sich die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen. Ein politisches Motiv sei unwahrscheinlich, hieß es.
Nach der Todesfahrt von Mannheim verdichten sich Ermittlungen zufolge die Hinweise, dass der Tatverdächtige seit mehreren Jahren an einer psychischen Krankheit gelitten hat. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und Landeskriminalamt Baden-Württemberg teilten mit:
Es ist davon auszugehen, dass bei dem Tatverdächtigen seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung vorliegt.
Der 40-jährige Tatverdächtige habe sich in der Vergangenheit regelmäßig in ärztlicher beziehungsweise psychiatrischer Behandlung befunden, “zuletzt im vergangenen Jahr auch stationär”, hieß unter Berufung auf “umfangreichen ärztliche Unterlagen”. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gebe es “weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass der konkreten Tat ein extremistisches oder politisches Motiv zugrunde lag”.
2025.3.4 Tat in Mannheim: Was wir wissen und was nicht
Ein Mann steuerte seinen Wagen wohl bewusst in eine Menschengruppe in Mannheim. Was über den vorbestraften Täter, die Opfer und den genauen Ablauf der Tat bislang bekannt ist.

Einmal mehr rast ein Auto in einer deutschen Stadt in eine Menschenmenge. Einmal mehr gibt es Tote zu beklagen. Und einmal mehr steht Mannheim unter Schock – nachdem es dort im vergangenen Jahr bereits zu einem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten gekommen war.
Die wichtigsten Erkenntnisse über die Fahrt durch die Fußgängerzone:
Der Tatort
Die Tat ereignete sich mitten im Herzen Mannheims, der mit rund 320.000 Einwohnern zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs – auf den Planken, der Haupteinkaufsstraße.
Die Straße war laut Polizei nicht mit Pollern oder Absperrungen gesichert, weil es dafür keinen Anlass gegeben habe. Dort fahre die Straßenbahn entlang, zudem habe der Lieferverkehr Zugang zur Straße, sagt Mannheims Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer. “Es war ein ganz normaler Tag im Stadtleben von Mannheim.”
Die Tat
Am Rosenmontag sind viele Menschen auf den Planken unterwegs, die Sonne scheint, Passanten besuchen den Fasnachtsmarkt mit Dutzenden Imbissbuden und Fahrgeschäften. Um 12:15 Uhr rast ein Wagen mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone, Hunderte Meter weit. Auf Höhe des Paradeplatzes rammt das Auto mehrere Passanten.
Der Fahrer steuert nach Überzeugung der Ermittler bewusst auf seine Opfer zu. Die Polizei nimmt ihn kurze Zeit später fest. Am Ende ist der Tatort übersät mit Trümmern. Auch der schwarze Kleinwagen des Fahrers bleibt völlig demoliert zurück.
Der Täter
Es handelt sich um einen 40-jährigen Deutschen aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz). Der Mann war Landschaftsgärtner. Ob er zum Tatzeitpunkt eine Arbeit hatte, wisse man nicht, sagt Staatsanwalt Romeo Schüssler. Er sei ledig, habe nach ersten Erkenntnissen der Ermittler keine Kinder und auch nicht in einer Partnerschaft gelebt. Man gehe davon aus, dass er alleinstehend war, so Schüssler.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft. Der Staatsanwalt berichtet von einer Körperverletzung, für die er vor mehr als zehn Jahren eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe, außerdem habe es einen Fall von Trunkenheit im Verkehr gegeben.
Bei der letzten Tat handle es sich um ein Hassrede-Delikt aus dem Jahr 2018: Damals sei der Mann für einen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun wird gegen ihn wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes ermittelt.
Bei seiner Festnahme soll sich der Mann mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen haben. Er liegt im Krankenhaus. Die Beamten hoffen, ihn am Dienstag vernehmen zu können.
Das Motiv
Die Tat hatte nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler keinen extremistischen oder religiösen Hintergrund. Die Motivation könne eher in der Person des Täters begründet sein, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Laut Polizei handelte es sich um eine gezielte Fahrt, bei der bewusst mehrere Personen erfasst wurden. Die Staatsanwaltschaft verwies auf Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Täters, weshalb sich die Ermittler auf diesen Aspekt konzentrieren.
Die Opfer
Bei der Tat starben eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann. Es gebe keine Erkenntnisse, dass Kinder betroffen sind, sagte der Präsident des Landeskriminalamts, Andreas Stenger. Elf Menschen wurden der Polizei zufolge verletzt, mehrere von ihnen schwer. Alle Verletzten wurden ins Krankenhaus gebracht.
Mannheim steht unter Schock. Drei große Kaufhäuser in der Innenstadt bleiben am Dienstag geschlossen.
Die Sängerin Maite Kelly sagte aus Respekt vor den Opfern ein für Mittwoch geplantes Konzert in Mannheim ab. Außerdem wurden mehrere für Dienstag geplante Fasnachtsumzüge in Baden-Württemberg abgesagt – nicht nur direkt in Mannheim, sondern unter anderem auch in Heidelberg und in Schwetzingen im Rhein-Neckar-Kreis.
Die Reaktionen
Zahlreiche Politiker wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und CDU-Chef Friedrich Merz bekundeten ihre Anteilnahme. Strobl räumte bei einem Ortsbesuch ein, dass es vollkommene Sicherheit nie geben werde. “Wir können auch nicht unsere Innenstädte zu umzäunten Festungen machen”, sagte er.
Auch aus dem Ausland kamen Solidaritätsbekundungen: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron versicherte den Beistand seines Landes. “An alle Menschen in Mannheim, insbesondere an die Angehörigen der Opfer dieser Gewalttat, an das deutsche Volk. Frankreich steht an Ihrer Seite”, schrieb er auf X.
2025.3.3 Mannheimer Todesfahrer war psychisch krank und vorbestraft
Nach der tödlichen Autofahrt in Mannheim werden mehr Details über den Amoktäter bekannt. Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen von mehreren Vorstrafen, einer Erkrankung, seinem Beruf und einem erschreckenden Vorfall während der Festnahme.
Der Täter hinter der Todesfahrt von Mannheim war bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Es gibt ein paar Vorstrafen, die lange zurückliegen, sagte Staatsanwalt Romeo Schüssler bei einer Pressekonferenz in Mannheim. Dabei geht es um eine Körperverletzung, für die er vor über zehn Jahren eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe, außerdem ein Fall von Trunkenheit im Verkehr.
Bei der letzten registrierten Tat handelt es sich um ein Delikt im Bereich von Hassrede aus dem Jahr 2018. Er habe einen entsprechenden Kommentar auf Facebook abgesetzt und sei deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der Fahrer, der von Beruf Landschaftsgärtner ist, hat seine Opfer nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei mit Absicht angesteuert. Es habe sich schnell herausgestellt, dass es sich bei dem Vorfall in Mannheim um eine gezielte Fahrt gehandelt habe, bei der bewusst mehrere Personen erfasst worden seien, sagte Mannheims Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer. Die Staatsanwaltschaft leitete aus diesem Grund ein Ermittlungsverfahren wegen zweifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes ein, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Schüssler.
Polizei benötigte 12 Minuten bis zum Auffinden des Tatautos
Es gebe Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Täters, weshalb sich die Ermittler auf diesen Aspekt konzentrierten, erklärte Schüssler weiter.
Bei seiner Festnahme hat sich der Ludwigshafener mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger. Der Gesundheitszustand des 40-Jährigen sei derzeit stabil. Er sei jedoch nicht vernehmungsfähig.
Nach dem Vorfall waren 300 Polizisten im Einsatz. Sie entdeckten das Auto des Gärtners innerhalb von zwölf Minuten nach der Alarmierung und den Mann selbst kurz darauf im Hafen. Bei der Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt wurden zwei Menschen getötet, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann. Elf weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Ermittler gehen derzeit nicht von einem politischen Hintergrund aus.

2025.3.3 Wegen Kindesmissbrauchs
Landgericht ordnet abermals Sicherheitsverwahrung für Ayleens Mörder an
Wegen Änderungen am Strafrahmen muss ein Gericht erneut über die besondere schwere der Schuld des Mörders von Ayleen befinden. Zudem gibt es weitere Vorwürfe gegen den Mann. Das Gericht entscheidet: Eine vorzeitige Haftentlassung ist so gut wie ausgeschlossen.
Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. “Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich”, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.
In dem Prozess war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum gegangen, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder herzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte. Angeklagt war der Deutsche in dem Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt. Zudem ging es um die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten. Er hatte in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten.
Beide Vorwürfe waren bereits im ersten Prozess zur Sprache gekommen, der Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt war jedoch nicht angeklagt. Für diesen Vorwurf sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aus und für den anderen Vorwurf eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Nach Angaben seiner Verteidiger will ihr Mandant auch das neuerliche Urteil anfechten.
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