2025.3.4 Tat in Mannheim: Was wir wissen und was nicht
Ein Mann steuerte seinen Wagen wohl bewusst in eine Menschengruppe in Mannheim. Was über den vorbestraften Täter, die Opfer und den genauen Ablauf der Tat bislang bekannt ist.

Einmal mehr rast ein Auto in einer deutschen Stadt in eine Menschenmenge. Einmal mehr gibt es Tote zu beklagen. Und einmal mehr steht Mannheim unter Schock – nachdem es dort im vergangenen Jahr bereits zu einem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten gekommen war.
Die wichtigsten Erkenntnisse über die Fahrt durch die Fußgängerzone:
Der Tatort
Die Tat ereignete sich mitten im Herzen Mannheims, der mit rund 320.000 Einwohnern zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs – auf den Planken, der Haupteinkaufsstraße.
Die Straße war laut Polizei nicht mit Pollern oder Absperrungen gesichert, weil es dafür keinen Anlass gegeben habe. Dort fahre die Straßenbahn entlang, zudem habe der Lieferverkehr Zugang zur Straße, sagt Mannheims Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer. “Es war ein ganz normaler Tag im Stadtleben von Mannheim.”
Die Tat
Am Rosenmontag sind viele Menschen auf den Planken unterwegs, die Sonne scheint, Passanten besuchen den Fasnachtsmarkt mit Dutzenden Imbissbuden und Fahrgeschäften. Um 12:15 Uhr rast ein Wagen mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone, Hunderte Meter weit. Auf Höhe des Paradeplatzes rammt das Auto mehrere Passanten.
Der Fahrer steuert nach Überzeugung der Ermittler bewusst auf seine Opfer zu. Die Polizei nimmt ihn kurze Zeit später fest. Am Ende ist der Tatort übersät mit Trümmern. Auch der schwarze Kleinwagen des Fahrers bleibt völlig demoliert zurück.
Der Täter
Es handelt sich um einen 40-jährigen Deutschen aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz). Der Mann war Landschaftsgärtner. Ob er zum Tatzeitpunkt eine Arbeit hatte, wisse man nicht, sagt Staatsanwalt Romeo Schüssler. Er sei ledig, habe nach ersten Erkenntnissen der Ermittler keine Kinder und auch nicht in einer Partnerschaft gelebt. Man gehe davon aus, dass er alleinstehend war, so Schüssler.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft. Der Staatsanwalt berichtet von einer Körperverletzung, für die er vor mehr als zehn Jahren eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe, außerdem habe es einen Fall von Trunkenheit im Verkehr gegeben.
Bei der letzten Tat handle es sich um ein Hassrede-Delikt aus dem Jahr 2018: Damals sei der Mann für einen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun wird gegen ihn wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes ermittelt.
Bei seiner Festnahme soll sich der Mann mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen haben. Er liegt im Krankenhaus. Die Beamten hoffen, ihn am Dienstag vernehmen zu können.
Das Motiv
Die Tat hatte nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler keinen extremistischen oder religiösen Hintergrund. Die Motivation könne eher in der Person des Täters begründet sein, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Laut Polizei handelte es sich um eine gezielte Fahrt, bei der bewusst mehrere Personen erfasst wurden. Die Staatsanwaltschaft verwies auf Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Täters, weshalb sich die Ermittler auf diesen Aspekt konzentrieren.
Die Opfer
Bei der Tat starben eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann. Es gebe keine Erkenntnisse, dass Kinder betroffen sind, sagte der Präsident des Landeskriminalamts, Andreas Stenger. Elf Menschen wurden der Polizei zufolge verletzt, mehrere von ihnen schwer. Alle Verletzten wurden ins Krankenhaus gebracht.
Mannheim steht unter Schock. Drei große Kaufhäuser in der Innenstadt bleiben am Dienstag geschlossen.
Die Sängerin Maite Kelly sagte aus Respekt vor den Opfern ein für Mittwoch geplantes Konzert in Mannheim ab. Außerdem wurden mehrere für Dienstag geplante Fasnachtsumzüge in Baden-Württemberg abgesagt – nicht nur direkt in Mannheim, sondern unter anderem auch in Heidelberg und in Schwetzingen im Rhein-Neckar-Kreis.
Die Reaktionen
Zahlreiche Politiker wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und CDU-Chef Friedrich Merz bekundeten ihre Anteilnahme. Strobl räumte bei einem Ortsbesuch ein, dass es vollkommene Sicherheit nie geben werde. “Wir können auch nicht unsere Innenstädte zu umzäunten Festungen machen”, sagte er.
Auch aus dem Ausland kamen Solidaritätsbekundungen: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron versicherte den Beistand seines Landes. “An alle Menschen in Mannheim, insbesondere an die Angehörigen der Opfer dieser Gewalttat, an das deutsche Volk. Frankreich steht an Ihrer Seite”, schrieb er auf X.
2025.3.3 Mannheimer Todesfahrer war psychisch krank und vorbestraft
Nach der tödlichen Autofahrt in Mannheim werden mehr Details über den Amoktäter bekannt. Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen von mehreren Vorstrafen, einer Erkrankung, seinem Beruf und einem erschreckenden Vorfall während der Festnahme.
Der Täter hinter der Todesfahrt von Mannheim war bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Es gibt ein paar Vorstrafen, die lange zurückliegen, sagte Staatsanwalt Romeo Schüssler bei einer Pressekonferenz in Mannheim. Dabei geht es um eine Körperverletzung, für die er vor über zehn Jahren eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe, außerdem ein Fall von Trunkenheit im Verkehr.
Bei der letzten registrierten Tat handelt es sich um ein Delikt im Bereich von Hassrede aus dem Jahr 2018. Er habe einen entsprechenden Kommentar auf Facebook abgesetzt und sei deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der Fahrer, der von Beruf Landschaftsgärtner ist, hat seine Opfer nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei mit Absicht angesteuert. Es habe sich schnell herausgestellt, dass es sich bei dem Vorfall in Mannheim um eine gezielte Fahrt gehandelt habe, bei der bewusst mehrere Personen erfasst worden seien, sagte Mannheims Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer. Die Staatsanwaltschaft leitete aus diesem Grund ein Ermittlungsverfahren wegen zweifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes ein, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Schüssler.
Polizei benötigte 12 Minuten bis zum Auffinden des Tatautos
Es gebe Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Täters, weshalb sich die Ermittler auf diesen Aspekt konzentrierten, erklärte Schüssler weiter.
Bei seiner Festnahme hat sich der Ludwigshafener mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger. Der Gesundheitszustand des 40-Jährigen sei derzeit stabil. Er sei jedoch nicht vernehmungsfähig.
Nach dem Vorfall waren 300 Polizisten im Einsatz. Sie entdeckten das Auto des Gärtners innerhalb von zwölf Minuten nach der Alarmierung und den Mann selbst kurz darauf im Hafen. Bei der Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt wurden zwei Menschen getötet, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann. Elf weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Ermittler gehen derzeit nicht von einem politischen Hintergrund aus.

2025.3.3 Wegen Kindesmissbrauchs
Landgericht ordnet abermals Sicherheitsverwahrung für Ayleens Mörder an
Wegen Änderungen am Strafrahmen muss ein Gericht erneut über die besondere schwere der Schuld des Mörders von Ayleen befinden. Zudem gibt es weitere Vorwürfe gegen den Mann. Das Gericht entscheidet: Eine vorzeitige Haftentlassung ist so gut wie ausgeschlossen.
Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. “Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich”, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.
In dem Prozess war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum gegangen, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder herzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte. Angeklagt war der Deutsche in dem Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt. Zudem ging es um die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten. Er hatte in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten.
Beide Vorwürfe waren bereits im ersten Prozess zur Sprache gekommen, der Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt war jedoch nicht angeklagt. Für diesen Vorwurf sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aus und für den anderen Vorwurf eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Nach Angaben seiner Verteidiger will ihr Mandant auch das neuerliche Urteil anfechten.
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